Kelindahr hat geschrieben:
Du kannst Online Geschäfte jedoch nicht mit der Preisauszeichnung im Laden vergleichen, dort sind die Preisschilder kein Angebot sondern ein Angebot ein Angebot zu machen, sie sind nicht bindend.
Auch da würde ich jetzt teilweise widersprechen. Man kann Online Geschäfte mit Preisauszeichnungen im Laden vergleichen.
Es stimmt was du gesagt hast, dass die Preisschilder im Laden zur Aufforderung der Abgabe eines Angebots (lat.: Invitatio ad offerendum) dienen - beim Online Geschäft, kann das aber auch sein bzw. ist es eigentlich auch meistens so.
Beim Online Geschäft (bzw. eigentlich bei allen Geschäften) kommt es immer darauf an, wann der Vertrag genau zustande gekommen ist. Ein Online Angebot ist nicht zwangsläufig an seinen angebotenen Preis gebunden. Es hängt wirklich vom ganzen Ablauf des Bestellverfahrens ab. Man muss unterscheiden ob ein automatischer Bestellprozess vorliegt, oder ob vorher noch die Bestellung per E-Mail (also quasi gesagt der Auftrag) bestätigt werden muss usw.
Auch kann es dazu noch irgendwelche Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben.
In diesem „Quelle Fall“ ist eigentlich das Problem, dass dort alles automatisch abläuft und der Händler erst nach Vertragsvereinbarung den Fehler bemerkt hat - wäre das vorher passiert, hätte er dort noch eingreifen können und wäre auch nicht an den Preis gebunden gewesen. Ein KLICK auf Bestellen bedeutet nicht gleich, dass ein Vertrag geschlossen wurde.
Es wäre z.B. möglich, dass ein Produkt mit 100 Euro angezeigt wird, dann kommt es in den Warenkorb und hat plötzlich nur noch einen Preis von 49 Euro. Man freut sich und schickt diese Bestellung (in Wirklichkeit nur ein Angebot) ab und erhält eine E-Mail in der wieder 100 Euro drin stehen. Wenn ich diese Mail bestätige (den Auftrag erteile), dann wurde erst der Vertrag geschlossen und zwar für diese 100 Euro. Ich denke das ist soweit klar… …was ich eigentlich sagen wollte: Man kann nicht immer davon ausgehen, dass bei Onlinegeschäften eine Preisbindung vorhanden ist.
Edit: Anderes Beispiel: Ich sehe ein schönes Produkt online, lege es in den Warenkorb und dort wird es plötzlich mit einem anderen Preis angezeigt. Da ich hier noch die Möglichkeit habe, dass Produkt wieder aus dem Warenkorb zu werfen ist immernoch kein Vertrag zustande gekommen. Unabhängig also von dem Preis der im Online-Shop angezeigt wird, gibt es hier ebenfalls keine Preisbindung.