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 Betreff des Beitrags: Volksfeindsgesetz
BeitragVerfasst: Sa 6. Okt 2012, 13:42 
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*durch Flugblätter und Aushänge wird ein neues Gesetz bekannt gegeben*

Volksfeindsgesetz

Bei akuten oder dauerhaften Bedrohungen des Volkes durch ein Individuum und dessen Anhänger, Glaubensgruppen oder auch ganzer Organisationen oder Rassen kann das Volksfeindsgesetz in Kraft gesetzt werden. Bezogen auf ganze Rassen ist dies nur zulässig, wenn es sich bei diesen Rassen um Zugehörige der Monstervölker handelt. Das Volksfeindsgesetz tritt in Kraft durch die Entscheidung des Fürsten, der Kanzlerin mit Zustimmung des Fürsten, der Vizekanzlerin mit Zustimmung des Fürsten, des Gardehauptmanns mit Zustimmung des Fürsten oder der Ephora des Mantels mit Zustimmung des Fürsten, ein Individiuum und dessen Anhänger, Glaubensgruppen oder alle Mitglieder einer Organisation oder Zugehörigen zu einer Monsterrasse zu Volksfeinden zu erklären.

Volksfeinde sind mit sofortiger Wirkung als vogelfrei und zum Tode verurteilt zu betrachten. Jeder Bürger und Nichtbürger der Stadt ist dazu aufgefordert, soweit es im Rahmen seiner Möglichkeiten liegt, Volksfeinde aufzuspüren und deren sofortige Hinrichtung in die Wege zu leiten. Das Geleit auf einen Richtplatz oder das Hinzuziehen eines amtlichen Henkers ist nicht erforderlich. Von Grausamkeit, Erniedrigung oder Folter gegen einen Volksfeind ist abzusehen, außer es bestehen berechtigte und nachweisbare Anhaltspunkte dafür, dass der Volksfeind durch die Anwendung dieser Maßnahmen den Aufenthaltsort weiterer Volksfeinde preisgibt.

Bürger oder Nichtbürger, die einen Volksfeind beschützen, unterstützen, in ihre Dienste stellen, beherbergen oder decken, sei es durch Tat oder Unterlassung einer Tat sind als Volksverräter vor Gericht zu stellen. Wird der Volksverrat durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt, so sind die möglichen Strafen je nach Schwere des Volksverrats der Pranger, die Verbannung oder der Tod durch den Strick. In besonderen Ausnahmefällen ist eine vollständige Begnadigung durch Fürst, Kanzler oder Vizekanzler möglich.

Organisationen, die einen Volksfeind mit Wissen der Führung beschützen, unterstützen, in ihre Dienste stellen, beherbergen oder decken, sei es durch Tat oder Unterlassung einer Tat sind als volksfeindliche Organisationen nach Bestätigung durch das Gericht und als kriminelle Vereinigungen zu betrachten. Sie werden dann umgehend aufgelöst und ihr gesamtes Eigentum geht an die Stadt über. Das Gericht entscheidet über die einzelnen Mitglieder der Organisation ob jeweils der Tatbestand des Volksverrats zutrifft.

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 Betreff des Beitrags: Re: Volksfeindsgesetz
BeitragVerfasst: Sa 6. Okt 2012, 13:44 
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Registriert: Sa 13. Okt 2007, 16:22
Beiträge: 1590
Mit sofortiger Wirkung sind hiermit folgende Volksfeinde deklariert:

- Drow und Halbdrow
- Shariten

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