Berücksichtige einfach das hier:
little emmi hat geschrieben:
I.) Waldläufer und ihre Schutzgottheiten auf Rivin
Laut dem FRCS müssen Waldläufer erst ab Stufe 4, wenn sie ihre Zauber bekommen, verbindlich eine Schutzgottheit wählen. Das bedeutet aber nicht, dass Waldläufer bis Stufe 3 einfach keine Schutzgottheit haben.
Ohne eine Schutzgottheit landet man nach dem Tod in der Lebenden Mauer und eine Wiederbelebung ist in den Reichen und damit Rivin nicht. einfach so mehr möglich (s. FRCS). Dies gilt übrigens für ALLE Charaktere ohne Schutzgottheiten!
Bei den Waldläufern - mögen sie wirklich in den Wäldern leben oder als Wüstengänger in Wüsten, als Höhlenläufer im Unterreich etc. – gehen wir von einem immer tiefer werdenden Verständnis der Natur und der Dogmen und Lehren seiner Schutzgottheit aus. Ab Stufe 4 ist der Charakter aufgrund seiner Entwicklung soweit, auch göttliche Zauber zu erhalten.
Es ist also kein abrupter Übergang von einem Tag zum anderen und bedeutet damit, dass ihr auch auf den Stufen 1-3 den Waldläufer bereits so spielen solltet, dass er immer mehr den Lehren seiner Schutzgottheit bzw. der Natur folgt.
Ihr seht also, die Auseinandersetzung mit einer Schutzgottheit steht am Beginn der Erschaffung eines Waldläufercharakters, egal in welcher Klassenkombination.
Wir haben auf Rivin nun die Götter und damit die Möglichkeiten für die Klasse „Waldläufer“ etwas aufgebrochen, erweitert, ohne aber den Charakter der Klasse zunichte zu machen.
Wenn die Engine dann etwas anders macht (z.B. eine regelkonforme Möglichkeit nicht eröffnet) einfach einen SL anschreiben mit den „Daten“ deines Charakters (Name, Gesinnung, Gottheit, ACC usw.). Uns wird dadurch ermögtlicht, dieses Fall genau zu überprüfen, es erlauben/ablehnen und diese Besonderheit auch intern (in den Spielerakten) zu vermerken.
Es ist einfacher, einen konkreten Fall zu bewerten als irgendwelche "halben" Beispiele.